Bei privat krankenversicherten Patienten erfolgt in der Regel die Kostenübernahme für die von mir eingesetzten Heilmethoden, wenn ihr Tarif „Alternative Medizin, Heilpraktiker oder auch Naturheilverfahren“ beinhaltet. Sollte es in Ausnahmefällen zu Problemen mit Ihrer PKV kommen, unterstütze ich Sie selbstverständlich nach besten Kräften.
Nichtsdestotrotz haben viele Krankenversicherungen auch die so genannte »
Schulmedizinklausel« in ihren Verträgen. Ob eine bestimmte Behandlung wegen dieser Klausel nicht gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob sich die jeweilige Behandlungsmethode in der Praxis bewährt hat. Wenn Sie diesem Link zu den
Rechtstipps des Verlags Akademische Arbeitsgemeinschaft folgen, erhalten Sie einen guten Überblick über dieses Thema.